Szene

Klare Regeln

Manches klingt logisch, erfordert aber zunächst ein bisschen Bürokratie. Wer sich zu den musiknutzenden Betrieben zählt und Mahnungen der GEMA oder deren beauftragten Anwälten ersparen will, sollte der Verwertungsgesellschaft über „www.gema.de/portal“ mitteilen, dass der Betrieb 2021 aufgrund behördlicher Veranlassung geschlossen bleibt. Das rät der DEHOGA.