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Szene

„Ballermann“ nach wie vor geschützt

Am Markenschutz ist nur schwer vorbeizukommen. Das spürte die Betreiberin einer Discothek in Cham, die ohne Lizenz eine „Ballermann-Party“ durchführte. Denn den Begriff Ballermann hatte sich bereits 1994 André Engelhardt für schlappe 600 Euro schützen lassen. Die Gastronomin ging vor Gericht und verlor. 3000 Euro muss sie nun zahlen. Das entschied am 27. September das OLG München.