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BGN äußert sich zur Kaltvernebelung

Möglichst unbelastete Luft ist entscheidend in der Pandemie. Luftreiniger tragen dazu bei. Ein zunehmend stark beworbenes Verfahren ist auch die Kaltvernebelung von desinfektionsmittelhaltigen Produkten. Dabei werden bei Raumtemperatur wässrige, meist nicht kennzeichnungspflichtige Gemische über Düsen fein verteilt und dauerhaft in einen geschlossenen Raum ausgebracht. Luftgetragene Viren sollen damit inaktiviert werden. Die Knackpunkte: Bei diesem Verfahren werden die desinfizierenden Wirkstoffe in die Atemluft freigesetzt, und das soll bei Anwesenheit der Beschäftigten geschehen. Die Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gast­gewerbe (BGN) verweist auf das Substitutionsgebot der Gefahrstoffverord­nung. Es besagt, dass Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren ersetzt werden müssen. Die Raumluftdesinfektion durch Kaltvernebelung, die mit einer dauerhaften Reizwirkung verbunden sein kann, sei daher in Anwesenheit von Beschäftigten oder anderer Personen zu unterlassen. Als Mittel der Wahl sollen weiterhin lüftungstechnische Maßnahmen (AHA + L) zu sehen sein, die den Anteil potenzieller Virenaerosole in der Luft reduzieren. Die BGN hat hierzu online die Infos „Infektionsschutzgerechte Lüftung von Arbeitsbereichen“ veröffentlicht. Mehr unter „www.bgn.de/corona/“.