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Szene

Lohnnachweis nur noch digital

Für das Meldejahr 2018 können Unternehmer ihre Lohnsummen nur noch digital an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) melden. 2016 und 2017 war neben dem digitalen auch der alte Papierlohnnachweis verpflichtend gewesen. Die Übergangsphase ist jetzt beendet. Die Abgabefrist für den digitalen Lohnnachweis 2018 endet am 16. Februar 2019. Bis dahin müssen alle Unternehmen eine entsprechende Meldung über ihr Entgeldabrechnungsprogramm oder über „https://standard-gkvnet.ag.de/svnet“ an die BGN übermittelt haben. Für das Meldejahr 2019 können die erforderlichen Stammdaten bereits seit 1. November 2018 elektronisch im Stammdatendienst der Unfallversicherung abgerufen werden.