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Merkblatt für gasbetriebene Heizpilze

In vielen Kommunen sind jetzt doch wieder gasbetriebene Heizpilze erlaubt. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) weist im Merkblatt „Sichere Benutzung von Terrassenheizstrahlern“ auf die einschlägigen Regelungen wie die Betriebssicherheitsverordnung und die DIN EN 14543 hin. Viele Geräte seien eigentlich nur für den privaten Gebrauch ausgerüstet. Der gewerbliche Betreiber müsse deshalb dafür sorgen, dass sein Gerät auch die weitergehenden Anforderungen erfüllt wie eine zweistufige Sicherheitsdruckregeleinrichtung und eine Schlauchbruchsicherung. Mehr unter „www.bgn.de“.