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Szene

Veranstaltungsreihe klärt über Kassennachschau auf

Bis Ende des Jahres findet eine deutschlandweite Veranstaltungsreihe zum Thema Kassennachschau für Gastronomen und Hoteliers mit 60 Terminen statt. Dahinter stehen die ETL Adhoga, Orderbird und die 42 GmbH, die den Teilnehmern konkrete Handlungsoptionen, Best-Practice-Beispiele und eine Sammlung von Checklisten und Mustervorlagen liefern. Seit Januar 2018 haben die Finanzbehörden mit der Kassennachschau eine weitere Möglichkeit der Steuerprüfung. Sie erlaubt dem Prüfer vom Finanzamt jederzeit unangemeldete Kassenkontrollen als Außenprüfung in den Betrieben. Bei der unangekündigten Nachschau müssen sofort alle prüfungsrelevanten Unterlagen und die elektronischen Kassendaten vorgelegt werden. Kann ein Unternehmen bei einer Kassennachschau keine ordnungsgemäße Kassenführung vorweisen, ist mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro zu rechnen. Die Kassennachschau darf aber nur im Beisein des Unternehmers erfolgen. Ist dieser aus triftigem Grund verhindert, muss der Prüfer auf ihn warten oder kann die Kassennachschau abbrechen. Aufgeschoben heißt jedoch nicht aufgehoben. Vielmehr muss der Betrieb mit einer regulären Außenprüfung rechnen. Um diese Situation zu vermeiden, bietet sich das Ausstellen einer Handlungsvollmacht speziell für diesen Fall an. Zudem ist es sehr ratsam, im Falle einer Kassennachschau den Steuerberater zu informieren. Soweit machbar, wird der Prüfer das Erscheinen des Unternehmers und Steuerberaters abwarten.
Mehr unter www.kasse2018.de.