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Abmahnwelle überrollt die Branche Umgangssprachlich ist die Verwendung des Begriffs

Malle als geografische Bezeichnung durchaus üblich. Wer allerdings Mallorca-Partys mit dem Kürzel geschmückt hat, wird derzeit zur Kasse gebeten. „Malle“ ist derzeit noch markenrechtlich geschützt. Nutznießer ist Jörg Lück aus Hilden, ein ehemaliger Gastronom, der einen Düngemittelvertrieb unterhält. Über eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei lässt er Abmahnungen verschicken. Der Verband BDT/DEHOGA geht von bis zu 100 Betroffenen aus und spricht davon, dass „die Clubs und Discotheken im August eine beispiellose Abmahnwelle überrollt hat“, so Geschäftsführer Stephan Büttner. Unternehmer würden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und an die Kanzlei einen Betrag von rund 1800 Euro zu überweisen. „Verschwiegen wird dabei“, so Büttner, „dass bei Abgabe der Unterlassungserklärung Schadenersatz­ansprüche geltend gemacht werden können in Höhe von ein- bis zweitausend Euro pro Veranstaltung.“ Der BDT rät betroffenen Unternehmern, sich beim Verband zu melden und bittet um die Zusendung von Bildmaterial, aus dem hervorgeht, dass der Begriff „Malle“ bereits vor 2005 benutzt wurde. Der BDT hat inzwischen die Forderungen von 24 abgemahnten Discobetreibern gebündelt und eine große Anwaltskanzlei sowie spezielle Patentanwälte beauftragt, den Sachverhalt zu klären. Bereits anhängig ist ein Löschungsverfahren gegen die Marke Malle vor dem Europäischen Markenamt in Alicante. Der BDT zeigt sich überzeugt, dass der Begriff Malle bald wieder frei verwendbar und damit lizenz- und kostenfrei sein wird. Anfragen an den BDT/DEHOGA unter Tel. 030/726252-50.