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Mal so, mal so: Betriebsschließungsversicherung

Rechtskräftige Urteile zu ihren Ungunsten möchten Versicherer anscheinend lieber vermeiden. Im Fall des Münchener Restaurants „Guido al Duomo“, das eine Betriebsschließungsversicherung bei der Allianz abgeschlossen hatte, die aber nicht zahlen wollte, schloss der Versicherer kurz vor der Urteilsverkündung mit dem Gastronomen einen Vergleich, über den Stillschweigen vereinbart wurde. In der Klage hatte der Betreiber 160.000 Euro von der Allianz gefordert. In anderen Verfahren haben Versicherungen allerdings gewonnen. So vor dem Landgericht Frankfurt/Main im Februar. Dort unterlagen ein örtlicher Discotheken- und ein Kinobetreiber aus NRW. Covid-19 war auf einer Liste der zur Schließung führenden Krankheiten nicht aufgeführt.