Achtung beim „Kleingedruckten“

Die Mehrwertsteuersenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt seit 1. Januar eigentlich ausschließlich für Speisen – Getränke sind ausgenommen. Davon wiederum ausgenommen sind Milch und Milchmischgetränke. Diese wiederum aber nur, wenn kein Tröpfchen Alkohol enthalten ist. Ein Licor 43 mit Milch wird folglich mit 19 Prozent besteuert.

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