Der Unternehmerverband BDT im DEHOGA hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Anlass genommen, Stellung zu beziehen und sich klar zu positionieren. Der Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ soll den Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition umsetzen. In diesem geht es primär darum, eine Grundlage zu schaffen, um mehr Wohnraum zu generieren. Der BDT macht sich stark, dass das nicht zu Lasten der Branche passiert. „Zwar nehmen wir die Aufnahme von Musikclubs in die BauNVO positiv zur Kenntnis, möchten aber im gleichen Zuge darauf hinweisen, dass die Ausweitung der Genehmigungsfähigkeit in verschiedenen Gebietskategorien ein nötiges Instrument zum Erhalt der Clubs darstellt“, schreibt der Verband in einem Newsletter, „diese Unternehmen spielen eine elementare Rolle und tragen zur Unterhaltung und kulturellen Weiterentwicklung bei. Es gilt, diese Betriebe zu fördern und zu schützen.“ Des Weiteren fordert der BDT eine Einbeziehung der Discotheken und eine Einbindung in die BauNVO als „Musikclubs und Discotheken“. Vielen Faktoren sei es geschuldet, dass es nicht mehr möglich ist, zwischen Clubs und Discotheken zu differenzieren, die Grenzen sind fließend. Um am Markt bestehen zu können, erleben Discotheken einen Wandel hin zur Eventlocation/Veranstaltungsstätte und kulturellen Einrichtung, sodass sie sich den Clubs immer mehr angleichen würden. Beide seien kulturelle Betriebe, sodass sie aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatz in der BauNVO mitaufgenommen werden müssen.