Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat in einem Referentenentwurf einen Vorschlag eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht bekanntgegeben. Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V. (VPLT) hatte im Vorfeld dazu zahlreiche Gespräche auf politischer Ebene in Berlin geführt und sieht darin einen wichtigen Schritt, um für den Einsatz von Selbstständigen mehr Rechtssicherheit zu erreichen. Der aktuelle Gesetzesentwurf plant die Einführung einer neuen Form der Selbständigkeit. Diese sieht vor, dass die Beauftragung von Selbstständigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, rechtssicher möglich ist. Voraussetzung: Beide Vertragsparteien gehen bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Tätigkeit aus und die Tätigkeit weist typische Merkmale unternehmerischen Handelns auf. „Als VPLT begrüßen wir ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Problematik der rechtssicheren Beauftragung erkannt und aufgegriffen hat”, sagt Helge Leinemann, Vorstandsvorsitzender des VPLT. Bei der geplanten Form der Selbstständigkeit sind die Kriterien nicht abhängig von der Weisungsgebundenheit oder der Eingliederung in das beauftragende Unternehmen. Diese Kriterien sind laut VPLT für die Praxis der Veranstaltungsbranche ungeeignet. Stattdessen sei ein reduzierter Katalog an Kriterien geplant, von denen eine Mindestzahl erfüllt sein muss.
