Wer mit elektronischen Registrierkassen arbeitet, sollte sich an die Kassenmeldepflicht beim Finanzamt seit Januar 2025 erinnern. Egal, ob die Kassen gekauft, gemietet oder geleast wurden, gelten Fristen für die Anmeldung. Diese liegt für vor dem 1. Juli angeschaffte Kassen beim 31. Juli. Danach angeschaffte Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Das Bundesfinanzministerium hat ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, das die bislang ausgesetzte Meldepflicht aktiviert. Nähere Infos gibt auch der Steuerberater.