Vertragsanpassungen und Erstattungsforderungen für Verträge nach dem FS-Tarif für Fernsehsendungen können Gastronomen bei der GEMA noch bis zum 15. Mai einreichen. Der DEHOGA hatte den Rechtsstreit mit der Verwertungsgesellschaft gewonnen. Wer TV-Geräte von 42 bis 65 Zoll für die Wiedergabe von TV-Sendungen genutzt hat, kann den GEMA-Vertrag entsprechend anpassen lassen und Rückzahlungen erhalten. Das teilte der BDT, die Fachabteilung Discotheken im DEHOGA, mit.