Tanzverbot am Karfreitag bestätigt

Gescheitert sind die Betreiber des Göttinger „Savoy“ – Geschäftsführer ist Giulian Thunert – mit ihrer Beschwerde gegen ein Bußgeldverfahren, das die Stadt Göttingen verhängt hatte, nachdem die Discothek am Karfreitag 2024 eine Party veranstaltet und damit gegen das Niedersächsische Feiertagsgesetz verstoßen hatte. 1.700 Euro sollten gezahlt werden. Aus Sicht der Gastronomen seien die Berufsausübungsfreiheit und die negative Religionsfreiheit von Nichtchristen verletzt worden Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage ab.

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